Anschrift

Löhrbacher Str. 4
69518 Abtsteinach

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
08:00 - 11:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag:
Zusätzlich 15:00 - 18:00 Uhr

Telefon

Notruf: 112
Praxis: 06207 81310

Corona-Impfung

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

ab Mittwoch, dem 07.04.2021, beginnt der Corona-Impfstart in den Hausarztpraxen.

Wenn Sie derzeit infektfrei sind, eine Corona-Infektion seit mindestens 6 Monaten (ab Genesung) überstanden haben und zu einer der drei Priorisierungsgruppen gehören, dann melden Sie sich ggf. in der Praxis (Telefonisch oder per E-Mail), damit wir Sie auf unsere Corona-Impf-Wunschliste setzen können.

Bitte beachten Sie, dass wir uns weiterhin an die gesetzlichen Priorisierungsgruppen halten müssen.

Unabhängig davon wissen wir nicht, wie viel Impfstoff jede Woche zur Verfügung stehen wird. Die Impfstofflieferung ist leider nicht so, wie in der Zeitung oder anderen Medien beschrieben und auch der Gesundheitsminister ist nicht vor Ort in den Apotheken oder Praxen, um eine genaue Aussage treffen zu können. Die Großhändler bestimmen die Mengen und nicht immer werden alle bestellten Mengen eingehalten. Wir bitten Sie von mehrfachen Nachfragen diesbzgl. abzusehen.

Das Wichtigste ist aber, dass Sie die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt mitbringen, um einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu gewährleisten. Zusätzlich bieten wir allen geimpften Personen eine Nachbeobachtungszeit von ca. 15 Minuten an – planen Sie das bitte mit ein.

Sobald wir einen Impftermin vergeben können werden wir uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Bitte aktualisieren Sie dafür Ihre Telefonnummern bei uns.

Falls Sie bereits einen Impftermin in einem Impfzentrum oder bei einem anderen Arzt erhalten oder in Aussicht (terminiert) haben, sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir Ihnen nicht unnötig hinterhertelefonieren müssen! 

Eine Zweitimpfung durch uns, wenn die Erstimpfung in einem Impfzentrum stattgefunden hat, können wir derzeit leider nicht anbieten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Dr. Büttner mit Team

Priorität 1 – Höchste Priorität

Priorität 2 – Hohe Priorität

Priorität 3 – Erhöhte Priorität

Was brauchen Sie zur Impfung?

Priorität 1 – Höchste Priorität

  • Personen ab 80 Jahren
  • Bewohner und Personal in Alten- und Pflegeheimen
  • Personal ambulanter Pflegedienste
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem COVID-19-Expositionsrisiko
    • ZUM BEISPIEL: Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, SARS-CoV-2-Impfzentren, Bereiche mit infektionsrelevanten aerosolgenerierenden Tätigkeiten wie Bronchoskopien sowie Beschäftigte in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem sehr hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen
    • ZUM BEISPIEL: Onkologie und Transplantationsmedizin, Stationen für Geriatrie, Geburtshilfe, Neonatologie

Priorität 2 – Hohe Priorität

  • Personen ab 70 Jahren
  • Personen mit Vorerkrankungen:
    • Trisomie 21 oder Conterganschädigung
    • Demenz oder geistige Behinderung
    • schwere psychiatrische Erkrankungen, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
    • behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
    • interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder andere schwere chronische Lungenerkrankung
    • Muskeldystrophien und vergleichbare neuromuskuläre Erkrankungen
    • Diabetes mellitus mit Komplikationen
    • Leberzirrhose oder andere chronische Lebererkrankung
    • chronische Nierenerkrankung
    • Personen nach Organtransplantation
    • Adipositas (BMI über 40)
  • Personen, denen im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:
    • pflegebedürftigen über 70-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben
    • Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
    • Schwangeren Personen, die in stationären Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung arbeiten/ diese bei ambulanten Pflegediensten behandeln, betreuen oder pflegen
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem/erhöhtem COVID-19-Expositionsrisiko – insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt
    • ZUM BEISPIEL: Praxen für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde, für HNO, Augen- und Zahnheilkunde, KV-Notdienste, Infektionsstationen, Notfall-Transporte, Blut- u. Plasmaspendedienste, SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte sowie Soldaten im Ausland und Personen in Auslandsvertretungen oder bei Entwicklungsorganisationen, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Bewohner und Personal von Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen

Priorität 3 – Erhöhte Priorität

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen mit Vorerkrankungen:
    • behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen
    • Immundefizienz oder HIV-Infektion
    • Autoimmunerkrankungen oder Rheuma
    • Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension)
    • zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall oder andere chronische neurologische Erkrankung
    • Asthma bronchiale
    • chronisch entzündliche Darmerkrankung
    • Diabetes mellitus ohne Komplikationen
    • Adipositas (BMI über 30)
  • Personen, denen im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Covid-19-Verlauf bescheinigt wird (über entsprechende Anlaufstellen der Länder)
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von:
    • pflegebedürftigen über 60-Jährigen, die nicht in einer Einrichtung leben
    • Pflegebedürftigen mit einer der o.g. Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem COVID-19-Expositionsrisiko (Labore) – ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in staatlichen Schlüsselpositionen
    • ZUM BEISPIEL: Regierung, Verwaltung, Justiz, Verfassungsorgane, Bundeswehr, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz/THW
  • Personal in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen, die nicht bereits in Gruppe 2 aufgeführt sind, sowie Beschäftigte in Unternehmen der kritischen Infrastruktur
    • ZUM BEISPIEL: Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik u. Telekommunikation
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
    • ZUM BEISPIEL: Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie
  •  

Wir streiken!
Am 30.11.2022 ist die Praxis geschlossen!

Für DRINGENDE, NICHT AUFSCHIEBBARE NOTFÄLLE sind wir eine der Vertretungspraxen im Überwald (neben Dr. Hering in Wald-Michelbach und Dr. Unfried in Aschbach und allen, die sich nicht am Streik beteiligen).
Sie können uns auf dem Praxistelefon (06207-81310) von 8 Uhr bis 11 Uhr erreichen und ab 11 Uhr bis 14 Uhr über das Praxishandy (0176-86482525). Ab 14 Uhr ist dann wieder der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig über 116117.

Bitte beachten Sie, dass wir am 30.11. keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen können!

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

wir lassen Sie nicht gerne vor der Tür stehen, aber am 30. November bleibt unsere Praxis geschlossen. Weil wir auch in Zukunft für Sie da sein möchten, protestieren wir mit der Praxisschließung gegen die aktuelle Gesundheitspolitik. Die bewährte ambulante medizinische Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte ist massiv gefährdet!

Kein Job wie jeder andere!

Das politische Klima uns gegenüber ist nicht mehr tragbar. Wie sollen wir künftig für Sie da sein können, wenn nicht einmal die steigenden Praxiskosten abgedeckt werden? Wir sind keine Bäcker, die die Brötchenpreise einfach erhöhen können, wenn die Inflation steigt.

Während Ihre Krankenkasse für die kommenden zwei Jahre Nullrunden für uns Ärztinnen und Ärzte fordert, verlangt sie für sich einen deutlichen Ausgleich, den Zusatzbeitrag – bezahlt von Ihren Krankenkassenbeiträgen.

Haus- und Facharztpraxen erhalten – helfen Sie mit!

  • Sie möchten auch in Zukunft Haus- und Facharztpraxen vor Ort?
  • Sie möchten weiterhin wählen dürfen, in welcher Praxis Sie sich behandeln lassen?
  • Sie schätzen die immer offenen Ohren unserer medizinischen Fachangestellten für Ihre Anliegen?
  • Eine gute ambulante medizinische Versorgung ist Ihnen wichtig und Sie möchten sich nicht in anonymen „Polikliniken“ oder in privatwirtschaftlich geführten Versorgungszentren behandeln lassen, in denen nicht Ärzte, sondern Kaufleute das Sagen haben?
  • Sie möchten, dass Ärztinnen und Ärzte über die bestmögliche medizinische Behandlung entscheiden und wirtschaftliche Gesichtspunkte dabei keine Rolle spielen?

Dann unterstützen Sie uns! Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, sprechen Sie Ihre(n) Bundestagsabgeordnete(n) an – oder unterschreiben Sie den Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der in unserer Praxis ausliegt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung!
Ihr Praxisteam

Praxisurlaub 27.12.22 - 03.01.23

Die Praxis ist vom 27.12.2022. bis einschließlich 03.01.2023 geschlossen.

Ab Mittwoch, 04.01.2023, 7.30 Uhr, sind wir wieder wie gewohnt, nach vorheriger telefonischer Rücksprache, für Sie erreichbar.